Stiftung - SHZ - Stiftung Homöopathie Zertifikat

Stiftung

Die Stiftung Homöopathie-Zertifikat wurde am 1. November 2003 in München im Rahmen einer großen Versammlung von Stiftern und Spendern ins Leben gerufen. Sie hat die Anerkennung als gemeinnützige öffentliche Stiftung bürgerlichen Rechts seitens des Regierungspräsidiums Tübingen und des Finanzamtes erhalten. Sie hat Ihren Sitz in Ulm.

Hier finden Sie die Satzung der SHZ in der aktuellen Fassung vom 3. Dezember 2003.

Stabile und unabhängige Organisationsform

Zentrales Anliegen bei der Entscheidung für eine gemeinnützige Stiftung war die Wahrung der Unabhängigkeit gegenüber Vereinen, Schulen Seminarveranstaltern und kommerziellen Interessengruppen. Ausschlaggebend für die öffentliche und politische Akzeptanz unserer Zertifikate war es, eine Organisationsform zu wählen, die sicherstellt, dass ausbildende und zertifizierende Instanzen streng getrennt bleiben. Gerade im Hinblick auf ein längerfristig sehr wahrscheinliches Eingreifen staatlicher Stellen in die Qualitätssicherung der alternativen Heilmethoden war diese Unabhängigkeit wesentliches Kriterium, um als ernstzunehmender Gesprächspartner für staatliche Stellen oder Krankenkassen in Frage zu kommen.

Eine Stiftung ist wirtschaftlich durch ihr Stiftungskapital und organisatorisch durch Struktur und Statuten die unabhängigste und langlebigste Institutionsform. Sie bleibt aufgrund der ihr eigenen Kapitaldecke autark und damit niemand anderem verpflichtet als ihren eigenen Zielen: ein hohes Qualitätsniveau in der klassischen Homöopathie zu fördern. Sie wird staatlich streng überwacht und steht deshalb in der öffentlichen Reputation und Akzeptanz für Dauerhaftigkeit und Seriosität - genau die Eigenschaften, die eine öffentlichkeitswirksame Qualitätssicherung haben muss.

Organisation

Unabhängigkeit kennzeichnet auch die einzelnen Organe der Stiftungsstatuten. Der Stiftungsrat wacht darüber, dass Vorstand und Qualitätskonferenz gemäß Stiftungssatzung arbeiten; der Vorstand ist für die  Geschäftsführung und Finanzen verantwortlich und setzt die Beschlüsse der Qualitätskonferenz um.
Die Qualitätskonferenz diskutiert, entscheidet und beschließt alle fachlichen Fragen wie Qualitätskriterien, Ausbildungsrichtlinien und Prüfungsregelungen. Jeder Homöopath in Deutschland kann sich an der Arbeit in der Qualitätskonferenz beteiligen.

Diese drei Gremien sind personell voneinander getrennt und entscheiden in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich autark. Konsequente Teamarbeit und allseitige Transparenz der Vorgänge kennzeichnen das Zusammenwirken und die Präsenz nach außen.


Das Team

Eine Stiftung kann nur so gut arbeiten wie das Team, das hinter der Stiftung steht. Im Fall der Stiftung Homöopathie-Zertifikat stehen rund 40 engagierte Homöopathen, Wissenschaftler, Spezialisten und Verwaltungskräfte dafür, dass die hoch gesteckten Ziele in die Tat umgesetzt werden.

Als Partner der Homöopathie stehen für die Stiftung die folgenden Funktionsbereiche:

Der Vorstand
Der Stiftungsrat
Die Qualitätskonferenz

Mitarbeit in der Stiftung

Jeder Homöopath ist willkommen, sich mit seinem Wissen und seinen Fähigkeiten in der SHZ zu engagieren. Bitte wenden Sie sich an die Geschäftsstelle und Sie erhalten Informationen über die Möglichkeiten der Mitarbeit, z.B. in der Qualitätskonferenz.

 

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