Satzung - SHZ - Stiftung Homöopathie Zertifikat
Satzung
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SATZUNG vom 3. Dez. 2008
§1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
- Die Stiftung führt den Namen Stiftung Homöopathie-Zertifikat. Wo angezeigt, kann der Zusatz „für Qualitätssicherung in Aus- und Weiterbildung“ geführt werden.
- Sie ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts.
- Die Stiftung hat ihren Sitz in Ulm.
§2 Stiftungszweck
- Die Stiftung dient der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der öffentlichen Gesundheitspflege und damit verbunden dem Verbraucher- und Patientenschutz.
- Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch die Erarbeitung von Qualitätskriterien homöopathischer Gesundheitspflege für homöopathisch arbeitende Therapeuten in den legitimierten Heilberufen (Heilpraktiker und Ärzte).
- Die Stiftung soll auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Dozenten und Supervisoren durch zweckdienliche Maßnahmen (Seminare, Colloquien oder Vortragsveranstaltungen) fördern.
- Die Stiftung verwirklicht ihre Zwecke selbst, wo notwendig unter Hinzuziehung von Hilfspersonen. Sie vergibt keine Fördermittel an Dritte. Sie kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Einrichtungen unterhalten.
- In Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung mit finanziellen Zuwendungen verbundene Preise an Personen oder Gruppen vergeben.
- Die Stiftung kann eigene Publikationen herausgeben.
- Die Stiftung dokumentiert und veröffentlicht die von ihr erarbeiteten Qualitätskriterien in geeigneter Form und überwacht im Rahmen ihrer Möglichkeiten ihre Einhaltung durch entsprechende Kontrollmaßnahmen.
- Zweck der Stiftung ist es auch, das Anliegen der Stiftung in zweckmäßiger Form der Öffentlichkeit bekannt zu machen, die Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung der Arbeit der Stiftung zu wecken und Beiträge zum Stiftungsvermögen einzuwerben.
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