Als Schule - SHZ - Stiftung Homöopathie Zertifikat

Als Schule

Informationen zu Auftritt und werblicher Verwendung der SHZ-Akkreditierung von Ausbildungsgängen

Wir machen darauf aufmerksam, dass Hinweise auf die SHZ-Akkreditierung im Auftritt und bei der Werbung durch Schulen vollumfänglich dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG - unterliegen, welches insbesondere unlautere, irreführende und täuschende Werbung untersagt.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass sich Schulen-Akkreditierungen durch die SHZ grundsätzlich nur auf solche Homöopathie-Ausbildungsgänge beziehen, die den Anforderungen der SHZ nachweislich und in vollem Umfang entsprechen. Dies hat einige Konsequenzen für solche Schulen, die unterschiedliche Kurse anbieten:

1. Schulen, die neben Homöopathie-Ausbildungen auch Anderes anbieten (sonstige Therapieverfahren, Heilpraktiker-Prüfungsvorbereitung etc.) haben sicher zu stellen, dass Hinweise auf SHZ-Akkreditierungen nur mit der angebotenen Homöopathie-Ausbildung in Verbindung gebracht werden können. Möglich und von uns empfohlen ist der Passus "als Homöopathie-Schule von der SHZ akkreditiert".

2. Schulen, die unterschiedliche Homöopathieausbildungen in unterschiedlichen Varianten anbieten, von denen nur einige zertifiziert sind, haben ebenfalls für einen eindeutigen Auftritt zu sorgen. Möglich und von uns empfohlen ist der Passus "für den XYZ-Kurs als Homöopathie-Schule von der SHZ akkreditiert".

Dies gilt gleichermaßen für Webauftritt, Schriftsachen, Schilder, Anzeigenwerbung und sonstige Unterlagen. Werbliche Abbildungen des SHZ-Siegels sind ggfs. mit einem geeigneten Untertitel zu versehen, z.B.  „SHZ-akkreditierte Ausbildung“. Da jede missverständliche oder irreführende Anwendung von SHZ Akkreditierungen negativ auf die SHZ zurückfällt und dieser insgesamt Schaden zufügen kann, behält die SHZ sich vor, Akkreditierungen in solchen Fällen zu widerrufen oder im Wiederholungsfall zu verweigern.

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