Die Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ) setzt sich für die Qualitätsentwicklung, -förderung und -sicherung in der homöopathischen Lehre und Praxis ein. Sie zertifiziert Heilpraktiker*innen und Ärzt*innen im Fachbereich Homöopathie[LINK] als Therapeut*innen[LINK auf Therapeutensuche], Dozent*innen, Supervisor*innen und akkreditiert homöopathische Ausbildungsgänge.

Hier ein paar Fakten zur SHZ:

  • Anbieterunabhängige und gemeinnützige Stiftung, Gründungsjahr 2003
  • Sie besteht aus den Gremien Vorstand, Stiftungsrat und Qualitätskonferenz mit insgesamt 20 ehrenamtlichen SHZ-Mitarbeiter*innen
  • Breiter kollegialer und interdisziplinärer Austausch mit dem Ziel der Qualitätsförderung
  • Enge Vernetzung mit dem VKHD e.V. (Verband klassische Homöopathen Deutschlands e.V.), dem BDH e.V. (Bund deutscher Heilpraktiker e.V.), dem ECCH (European Central Council of Homeopathy) sowie anderen nationalen und internationalen Organisationen

Das Ziel der SHZ ist „Qualifizierte Homöopathie in Deutschland zu fördern"

  • Transparente Darstellung von Qualität und Standards homöopathischer Ausbildung
  • Sicherung und kontinuierliche Weiterentwicklung eines hohen Niveaus in der homöopathischen Aus- und Weiterbildung und Behandlung
  • Fortbildungsverpflichtung der SHZ-zertifizierten Therapeut*innen

Echte Homöopathie. Die SHZ bietet die Sicherheit, dass Ihre Therapeut*in wirklich Homöopathie nach den Grundsätzen Samuel Hahnemanns praktiziert.
Kompetente Therapeut*innen. SHZ-zertifizierte Therapeut*innen haben ihre Qualifikation nachgewiesen und müssen sich regelmäßig fortbilden, um Ihre Kompetenz beständig weiterzuentwickeln.
Sicherheit. SHZ-zertifizierte Therapeut*innen haben sich den Ethik-Richtlinien der SHZ verpflichtet. Sie behandeln sorgfältig und kennen ihre Grenzen.
Beschwerdestelle. Patient*innen haben die Möglichkeit, sich bei Problemen mit einer SHZ-zertifizierten Therapeut*in an die Ethik-Kommission der SHZ zu wenden.

  • Der Wille und die Bereitschaft, in Bezug auf Wissen, Können und ethischem (Be-)Handeln einen professionellen Standard zu pflegen, der von einer bundesweiten Fachkonferenz im Konsens geschaffen wurde und laufend weiterentwickelt wird.
  • Das Absolvieren einer der besten Homöopathie-Ausbildungen Europas mit einem Umfang von mindestens 1.800 UE.
  • Das Durchlaufen eines Prüfverfahrens, das Erfüllen der Qualitätskriterien der SHZ, die Ausrichtung an den Ethik-Richtlinien der SHZ und beständige Weiterbildung. 

Im Rahmen von sogenannten Selektivverträge Klassische Homöopathie hat der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) mit zahlreichen Krankenkassen Verträge abgeschlossen, die den Patient*innen die Möglichkeit der homöopathischen Behandlung bei einer Vertragsärzt*in bieten
Im Folgenden einige Informationen für die Kostenübernahme von Heilpraktiker-Leistungen. Private Krankenvoll- und Zusatzversicherungen beschränken sich bei der Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen nach wie vor gerne auf eine Minimal-Erstattung nach Europas ältestem, noch angewendeten Gebührenverzeichnis (wir meinen damit das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker – GebüH). Viele Sachbearbeiter*innen kennen aber die Situation der Homöopathie und veranlassen eine bessere Kostenerstattung, die Entscheidungsgrundlagen dazu sind allerdings oft undurchsichtig. Nach unserer Erfahrung gibt es aber folgende Punkte, die für eine Erstattung hilfreich sind:
  • Die Leistungserbringung und -abrechnung von Heilpraktiker*innen sollte von der Diagnose bis zu formellen Details korrekt und nachvollziehbar dargestellt sein.
  • Die Rechnung sollte nach dem "Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie" (LVKH) mit Nennung der GebüH-Vergleichsziffern erstellt werden.
  • Die Rechnung sollte mit einem SHZ-Siegel versehen sein.
Wenn diese Punkte beachtet werden, dann bestehen nicht nur bei privaten Krankenkassen, sondern auch bezüglich der Zusatzleistungen einzelner gesetzlicher Krankenkassen größere Chancen, dass Patient*innen die Leistungen zumindest teilweise erstattet bekommen.
Für Patient*innen ist es zudem vorteilhaft, wenn ihre Heilpraktiker*in Mitglied des Verbandes Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V. (VKHD) ist. Im Bedarfsfall kann der VKHD ganz konkret die Patient*innen von Mitgliedern unterstützen, wenn diese ein Problem mit ihrer Krankenversicherung haben.

Ja klar ist die Homöopathie eine Mode, und zwar schon seit ihrer Begründung vor gut 200 Jahren und in sich selbst weitaus beständiger als die wechselnden schulmedizinischen Standards. Mit nur zwei Jahrhunderten ist die Homöopathie allerdings recht jung, verglichen mit der Mode, kranken Menschen zu helfen, was paläopathologische Forschungen bereits für die Zeit vor 8.000 Jahren belegen.

Dass die Homöopathie heute ungeachtet aller Gegnerschaft vital und präsent ist, hat sie vor allem den Patient*innen zu verdanken. Die meisten anderen, vor 200 Jahren üblichen medizinischen Verfahren, kennt hingegen fast niemand mehr.

Einige Prinzipien der Homöopathie finden wir schon in älteren Quellen und wir meinen: Die Homöopathie hat noch eine lange Zukunft vor sich.

Die Homöopathie ist eine der beliebtesten Therapieformen in Deutschland. Gleichzeitig wird sie von Pseudo-Skeptikern und Gegnern der Alternativmedizin heftig angegriffen. Trotz vieler positiver Patientenerfahrungen ist es deren erklärte Absicht, die Homöopathie (nicht nur) in Deutschland zu zerstören. Natürlich engagieren sich Therapeut*innen sich für den Erhalt dieser wunderbaren Therapieform. Wie aber können Patient*innen, denen diese Heilmethode am Herzen liegt, die Homöopathie unterstützen?

Die einfachste Art: Bleiben Sie der Homöopathie treu!

Wenn Sie mehr tun wollen: Sie können einem Patientenverband beitreten, der sich für die Homöopathie einsetzt, etwa dem Bundesverband Patienten für Homöopathie e.V., (BPH). Eine Fördermitgliedschaft dort kostet jährlich 18,00 €, eine reguläre Mitgliedschaft jährlich 35,00 € (Stand: Februar 2020). Oder sie werden Sponsor der Hahnemannia – Deutscher Verband für Homöopathie und Lebenspflege e.V.. Beide Verbände engagieren sich für den Erhalt der Therapiefreiheit und für die Anerkennung der Homöopathie und geben damit den Patient*innen eine Stimme.

Wenn Sie auch persönlich Überzeugungsarbeit leisten wollen: Widersprechen Sie im Bekanntenkreis falschen Behauptungen zur Homöopathie! Machen Sie sich schlau, z.B. auf der Forschungsseite des VKHD oder auf der deutschen Seite des Homeopathy Research Institute. Die Fakten sprechen nämlich zugunsten der Homöopathie. Man muss sie nur wissen.

Lassen Sie uns gemeinsam für die Homöopathie eintreten – für unsere Gesundheit und für eine freie Therapiewahl!

Wenn Sie unser Engagement für die Qualität in der Homöopathie finanziell fördern möchten, können Sie Ihre Spende auf dieses Konto überweisen:

Stiftung Homöopathie-Zertifikat

IBAN DE93 4306 0967 7003 1128 00
BIC GENODEM1GLS
GLS Bank

Verwendungszweck: Allgemeine Spende

Bitte vergessen Sie die Angabe Ihrer Adresse nicht, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung zusenden können. Sie können uns gerne auch anrufen und Ihre Adresse auf diesem Weg mitteilen: 0731 407 722 – 77

Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Spendern!

Nein, man muss nicht an die Homöopathie glauben, um eine positive Wirkung zu erfahren. In der homöopathischen Praxis haben auch schon widerwillige, gegen die Homöopathie voreingenommene Maschinenbau- und Elektrotechnik-Ingenieure, die von ihrer Frau geschickt wurden, eine deutliche Linderung erlebt.

Tatsächlich ist der Glaube an die Wirksamkeit einer Therapie ein komplexes Thema. Der dadurch ausgelöste Placebo-Effekt spielt bei jeder, wirklich jeder therapeutischen Anwendung eine Rolle – bei Einnehmen einer Kopfschmerztablette genauso, wie bei der Physiotherapie oder eben bei einer homöopathischen Behandlung. Der Placebo-Effekt ist also wichtig, auf ihn sollte bei keiner Therapie verzichtet werden. Dieser Meinung ist z.B. auch die Bundesärztekammer.

Jedoch konnte in Studien an Menschen, Tieren, Pflanzen und Zellkulturen gezeigt werden, dass es eine Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel gibt, die über den Placeboeffekt hinausgeht. Für Details verweisen wir auf die Forschungsseite des VKHD und die FAQs des HRI.

Sie müssen also nichts glauben – probieren Sie es einfach aus!

Homöopathie wirkt – das zeigt nicht nur die Praxis: in Beobachtungsstudien schneidet die Homöopathie so gut ab wie die Schulmedizin und in Doppelblindstudien zeigt sie spezifische Wirkungen über den Placeboeffekt hinaus. Wer es genauer wissen will, kann einiges auf der Forschungsseite des VKHD nachlesen.

Aber könnte es nicht tatsächlich sein, dass diese Wirkung dadurch zustande kommt, dass Therapeut*innen eine Art von Gesprächstherapie durchführen?

Lassen wir uns in Gedanken mal kurz darauf ein: Wenn das so wäre... ja, dann wäre das eine wirklich gute Nachricht! Denn dann würden die oben angedeuteten homöopathischen Behandlungserfolge rein auf der Wirkung des Gesprächs basieren, woraus unmittelbar folgen würde:

  • Wir bräuchten mehr Forschung dazu, wie nach dem Vorbild der Homöopathie nur mit Gesprächen – also ohne Medikamente – organische Beschwerden gelindert oder geheilt werden können.
  • Patient*innen sollten in erster Linie eine solche Gesprächstherapie verordnet bekommen und erst in zweiter Linie Medikamente. Wir könnten uns so viele Nebenwirkungen und der Natur viel Chemie ersparen.
  • Auch andere therapeutisch Tätige, insbesondere Ärzt*innen, sollten in Gesprächstherapie geschult werden und sich mehr Zeit für die Patient*innen nehmen.

Doch es sprechen einige Argumente dagegen, dass Homöopathie in Wirklichkeit Gesprächstherapie ist:

Ein homöopathisches Anamnesegespräch unterscheidet sich im Grundsatz von einem psychotherapeutischen Gespräch: Eine Therapeut*in will im Gespräch Symptome, Krankheitsprozesse und Lebensumstände der Patient*in erkennen und verstehen. Es geht also nicht darum, dass die Patient*in die Symptome versteht, sondern die Therapeut*in! Denn das Ziel ist die Verschreibung eines guten Arzneimittels. 

Natürlich enthält eine homöopathische Behandlung auch einige Elemente der Gesprächstherapie: Etwa das geduldige Interesse für die Patient*in, das wertungsfreie Eingehen auf die Eigenheiten der Patient*in und das empathische Zuhören der Behandler*in. Aber ein homöopathisches Anamnesegespräch zielt in der Regel nicht darauf ab, psychische Konflikte per Gespräch zu klären oder Erkenntnisprozesse durch psychotherapeutische Interventionen zu fördern.

Viele Menschen wenden Homöopathie erfolgreich als Methode zur Selbstbehandlung an – es gibt hierbei kein Gespräch, das therapeutisch wirken könnte.

Homöopathie funktioniert auch bei Tieren und Pflanzen. Gutes Zureden mag bei Hunden funktionieren, ist aber noch keine Psychotherapie. Zudem werden ganze Kollektive erfolgreich behandelt – spätestens hier, bei der Behandlung ganzer Kuhställe, Bienenvölker oder Obstbaumwiesen, klingt das Argument, Homöopathie sei nur eine Gesprächstherapie, bizarr.

Fazit: Die Wirkung homöopathischer Behandlungen lässt sich allein mit der Wirkung von Gesprächen nicht erklären.

Homöopathie ist im Kern eine Arzneimittel-Therapie mit Elementen der Gesprächstherapie. Genau diese Mischung macht sie so wertvoll.

Vorneweg: Homöopathische Arzneimittel sind nicht stark oder schwach, sie "funktionieren" völlig anders. Sie setzen einen Reiz, der mehr oder weniger gut passt. Den Rest erledigt der Körper, der durch den richtigen Reiz zur Selbstregulation angeregt wird. Diese Selbstregulation allerdings kann durch verschiedene Einwirkungen gestört werden, etwa durch einen Schock, durch eine Infektion, aber auch durch Medikamente und eventuell durch bestimmte Reizmittel.

Bezüglich der Verträglichkeit von Kaffee, Zahnpasta, ätherischen Ölen etc. mit einer homöopathischen Behandlung gibt es unter Therapeut*innen unterschiedliche Ansichten: Manche sind hier sehr streng und verbieten den Genuss bzw. die Verwendung dieser Substanzen, weil sie befürchten, dass die Wirkung der homöopathischen Arzneimittel dadurch gestört oder aufgehoben wird. Andere dagegen befürchten keine ungünstigen Auswirkungen. Wieder andere machen "diätetische" Anweisungen vom Krankheitszustand und / oder der verordneten Arznei abhängig. Woher kommt diese Unterschiedlichkeit?

Einige dieser Ansichten, etwa, dass Kaffee die homöopathische Wirkung aufheben, stammen aus Hahnemanns Zeiten vor rund 200 Jahren. Von vielen Gewürzen und Genussmitteln kannte man die mutmaßliche Arzneiwirkung noch nicht und war deshalb vorsichtig. Dazu kommt, dass die Menschen damals noch nicht so sehr an den Genuss von Kaffee gewöhnt waren, wie wir heute. Es kann also durchaus sein, dass damals eine Beeinträchtigung durch Kaffee stattgefunden hat.

Heute, wo es normal ist, täglich mehrmals Kaffee zu trinken, stellen erfahrene Therapeut*innen fest, dass Kaffee die positive Wirkung nicht behindert. Eine Ausnahme können Patient*innen sein, die selten Kaffee trinken, empfindlich darauf reagieren oder an einer Krankheit leiden, bei der die Beschweren durch Kaffeegenuss verschlimmert werden.

Ähnlich kann man dies bezüglich anderer Substanzen sehen, die z.B. aufgrund ihres scharfen Geruchs (etwa Zahnpasta oder Tigerbalsam) den Körper reizen können: Wir sind heute an viele Reize gewöhnt.

Insgesamt hängt es also nicht vom homöopathischen Arzneimittel ab, sondern von der Empfindlichkeit der Patient*in.

Nein, das ist nicht nötig. Es kann sogar gefährlich sein, notwendige Medikamente eigenmächtig zu reduzieren oder wegzulassen, insbesondere, wenn dies ohne Rücksprache mit der behandelnden Ärzt*in geschieht. Daher wird keine qualifizierte Therapeut*in von Ihnen verlangen, einfach alle anderen Arzneimittel abzusetzen.

In vielen Fällen ist es unvermeidbar, eine homöopathische Behandlung parallel zu einer konventionell-medikamentösen Therapie durchzuführen. Viele Menschen nehmen lebensnotwendige und sinnvolle Medikamente ein, die man nicht ohne Gefahr für die Gesundheit absetzen kann. Allerdings kann sich die homöopathische Behandlung durch die Wirkung der konventionellen Medikamente etwas schwieriger gestalten, weil z.B. dann Symptome nicht mehr klar erkennbar sind, oder die Reaktionsfähigkeit des Organismus eingeschränkt ist.

Bei Arzneimitteln aus anderen komplementärmedizinischen Bereichen muss im Einzelfall beurteilt werden, ob diese die homöopathische Behandlung beeinträchtigen und ggf. in Rücksprache abgesetzt werden müssen. Dasselbe gilt für viele Nahrungsergänzungsmittel.

Eine qualifizierte homöopathisch arbeitende Therapeut*in kann mit alledem umgehen, insbesondere mit einer parallelen konventionellen Therapie. So lassen sich in vielen Fällen die Vorteile aus beiden Bereichen kombinieren – aus konventioneller Medizin und Homöopathie.

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