Nur noch bis zum 31.12.2027 möglich!

Im Zuge der Vereinigung von QBKHD und SHZ zur SQhT wird dieser Zertifizierungsweg zum 31.12.2027 abgeschafft. Danach wird eine Zertifizierung nur noch über die Zertifikats-Prüfung (Weg 1 und 2) oder über die Anerkennung vergleichbarer Zertifikate (Weg 4) möglich sein.

Wenn Sie bereits mindestens 10 Jahre in eigener homöopathischer Praxis arbeiten, ist dieser Zertifizierungsweg der richtige für Sie. Wir gehen davon aus, dass Sie in Ihrer langjährigen Berufspraxis regelmäßig Fortbildungen besucht, Literaturstudium betrieben und durch Reflektieren Ihrer Arbeitsweise, Ihrer therapeutischen Erfolge und Misserfolge sowie durch Teilnahme an Supervisionen, Intervisionen und Arbeitsgruppen ein hohes Qualitätsniveau erreicht haben.

Damit sollten Sie einen Stand an Wissen und Fertigkeiten und einen Erfahrungsschatz erlangt haben, der über den eines Berufsanfängers nach einer akkreditierte Ausbildung und einer 3jährigen Supervisionszeit deutlich hinausgeht. 

Daher haben wir diesen alternativen Zertifizierungsweg eingerichtet. Die Überprüfung erfolgt hier anhand Ihres Aus- und Fortbildungsstandes sowie anhand Ihrer praktischen Arbeit, sprich: anhand eingereichter Fälle aus Ihrer Praxis.


Antrag auf Zertifizierung als langjährig erfahrene Therapeut*in

Sollten Sie sich als Therapeut*in mit mindestens 10 Jahren homöopathischer Praxiserfahrung bei der SQhT zertifizieren lassen wollen, dann schicken Sie uns bitte das folgende Antragsformular ausgefüllt zu und legen alle nötigen Unterlagen und Nachweise in Kopie bei.
Bitte achten Sie darauf, den Antrag vollständig auszufüllen. Bei Unklarheiten hilft Ihnen gerne unsere Geschäftsstelle.

Antragsformular für erfahrene Therapeut*innen.

Des Weiteren benötigen wir folgende Unterlagen und Nachweise:

  • Approbation als Ärzt*in oder Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktiker-Erlaubnis) nach dem Heilpraktiker-Gesetz
  • Nachweis von mindestens 10 Jahren homöopathischer Praxiserfahrung (z.B. durch eine Bestätigung Ihres Gesundheitsamtes über Ihre damalige Praxisanmeldung oder eine Kopie Ihres ersten entsprechenden Steuerbescheids)
  • Nachweis einer homöopathischen Ausbildung von mindestens 350 Unterrichtseinheiten oder Nachweis von Einzelseminaren im selben Umfang. Wir behalten uns vor, Ihre Fortbildungsnachweise auf Gleichwertigkeit mit unseren Qualitätskriterien zu überprüfen. Falls uns eine weitere Absicherung erforderlich erscheint, bitten wir Sie zu einem kollegialen Gespräch.
  • Einreichung von 4 chronischen und 2 akuten eigenen Fällen aus Ihrer Praxis mit Folgekonsultationen über ein Jahr. Für die Begutachtung gilt eine Reihe von Kriterien, u.a.: Verständlichkeit der Dokumentation, methodische Klarheit und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Fall-Analyse, Repertorisation, Arzneimittelwahl, Folgeverordnungen sowie begleitender Maßnahmen. Sie finden die Kriterien detailliert im Antragsformular beschrieben.

Wir würden uns sehr freuen, Sie in unseren Reihen willkommen zu heißen!