Wenn Sie bereits ein anderes Zertifikat oder Diplom haben – sei es als Heilpraktiker*in oder Ärzt*in – dann kann es für Sie gute Gründe geben, sich zusätzlich als homöopathisch praktizierende Therapeut*in bei der SHZ zertifizieren zu lassen:
- Sie wollen das SHZ-Siegel auf Ihrem Praxisschild, Ihrer Website oder anderen Werbematerialien führen, um sich als Spezialist*in.
- Sie wollen ein im Ausland erworbenes Zertifikat oder Diplom mit einem deutschen Zertifikat ergänzen.
- Sie wollen an einer sich beständig erweiternden Qualitätsinitiative teilhaben.
Der Erwerb des SHZ-Zertifikats und des SHZ-Siegels ist möglich durch eine Anerkennung Ihres Zertifikats bzw. Diploms durch die SHZ. Wichtigste Voraussetzung dafür ist die Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation: Die Ausbildungs-, Fortbildungs- und Praxis-Qualitätskriterien Ihrer Zertifizierungsstelle müssen den Kriterien der SHZ im Wesentlichen entsprechen. Um die Qualität Ihrer praktischen Arbeitsweise beurteilen zu können, ist es gegebenenfalls nötig, dass Sie eigene Fälle zur Begutachtung einreichen. Details dazu finden Sie im Folgenden.
Antrag auf Zertifizierung durch Anerkennung vergleichbarer Zertifikate
Wenn Sie als Therapeut*in Ihr bestehendes Zertifikat oder Diplom von der SHZ anerkennen lassen und so das SHZ-Zertifikat erwerben wollen, dann schicken Sie uns bitte folgendes Antragsformular ausgefüllt zu und legen alle nötigen Unterlagen und Nachweise in Kopie bei.
Bitte achten Sie darauf, den Antrag vollständig auszufüllen.
Antragsformular zur Anerkennung vergleichbarer Zertifikate
Des Weiteren benötigen wir folgende Unterlagen und Nachweise:
- Approbation als Ärzt*in oder Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikererlaubnis) nach dem Heilpraktikergesetz
- Kopie Ihrer aktuellen und gültigen Zertifizierungsurkunde bzw. Ihres Diploms (z.B. DZVhÄ)
Die Kriterien des QBKHD-Zertifikats und des DZVhÄ-Diploms sind von der SHZ als gleichwertig anerkannt. Deswegen sind keine weiteren Unterlagen notwendig.
Bei Zertifikaten und Diplomen anderer Zertifizierungsstellen reichen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen bei uns ein.
- Kopie der Kriterien Ihrer Zertifizierungsstelle
- Kopie der Unterlagen, die Sie bei Ihrer Zertifizierungsstelle eingereicht hatten
- Datum der Praxiseröffnung
- Fortbildungen der letzten Jahre (max. 160 UE à 45 Min.)
- Einreichung von insgesamt sechs Fällen aus Ihrer Praxis inklusive Folgekonsultationen über ein Jahr, vier chronische und zwei akute Fälle. Für die Begutachtung Ihrer Fälle gilt eine
Reihe von Kriterien, u.a.: Verständlichkeit der Dokumentation, methodische Klarheit und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Fall-Analyse, Repertorisation, Arzneimittelwahl, Folgeverordnungen sowie begleitender Maßnahmen. Die Kriterien sind detailliert im Antragsformular beschrieben.
Falls bei uns Unsicherheiten über die Gleichwertigkeit der Qualitätskriterien entstehen, bitten wir Sie zu einem kollegialen Gespräch.
Eine Gebührenliste für die Zertifizierung und die Zertifikatsverlängerung alle zwei Jahre (Nachzertifizierung) finden Sie im Antragsformular.
Bei Unklarheiten können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden. Wir freuen uns auf Sie!