Die Akkreditierung eines Ausbildungsganges bestätigt, dass dessen Qualität von der SHZ geprüft wurde und er den anspruchsvollen Kriterien der SHZ entspricht. Es ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Qualitätskonzeptes, dass für den Erhalt der Akkreditierung die einmal bestätigte Ausbildungsqualität alle zwei Jahre erneut geprüft wird.
Für die Verlängerung Ihrer Akkreditierung für weitere zwei Jahre gelten dieselben Kriterien wie für die Erst-Akkreditierung. Sie weisen die Erfüllung dieser Kriterien mit dem Einreichen des „Antrag auf Verlängerung der Akkreditierung …….“ und der erforderlichen Unterlagen nach.
Antrag auf Verlängerung der Akkreditierung Ihres homöopathischen Ausbildungsganges
Wenn Sie die Akkreditierung verlängern möchten, senden Sie bitte zum Ablaufdatum der bestehenden Akkreditierung das für die Unterrichtsform passende Antragsformular (siehe unten) vollständig ausgefüllt und mit folgenden Unterlagen an uns:
- Lehrplan mit Inhalten, Themenzuordnungen mit Anzahl der UE (einen Muster-Lehrplan finden Sie im Anhang des Antragsformulars)
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Anlage A1 für Typ A-Ausbildungen oder Anlage A2 für Typ B-Ausbildungen zur Darstellung Ihres methodisch-didaktischen Konzepts
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Aktuelle Liste der Dozent*innen (siehe ebenfalls Muster-Lehrplan im Anhang des Antragsformulars)
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Muster eines aktuell gültigen Ausbildungsvertrags
Antragsformular zur Verlängerung der Akkreditierung & Anlage Typ A-Ausbildungsgängen (vorwiegend synchroner Unterricht, früher: "Präsenzunterricht")
Antragsformular zur Verlängerung der Akkreditierung & Anlage Typ-B-Ausbildungsgängen (vorwiegend asynchroner Unterricht, früher: "Fernunterricht")