Homöopathie-Lernende suchen nach fundierten und qualitativ hochwertigen Ausbildungen. Unsere Liste mit SHZ-akkreditierten Ausbildungsgängen sowie die Auszeichnung mit der SHZ-Akkreditierungsurkunde geben den Lernenden eine zuverlässige Orientierung. Sie können sich bei SHZ-akkreditierten Ausbildungen darauf verlassen, dass hinsichtlich Umfang und Inhalt ein hoher Qualitätsstandard eingehalten wird, sodass sie am Ende mit umfangreichem, praxisrelevantem Wissen und entsprechenden Fähigkeiten in die Praxis starten können.
Wie wird ein Ausbildungsgang akkreditiert?
Damit ein Ausbildungsgang diesen Anspruch erfüllen kann, haben wir bestimmte Voraussetzungen festgelegt, die erfüllt sein müssen. Sobald Sie als Ausbildungsleiter*in die Erfüllung dieser Voraussetzungen nachgewiesen haben, bekommen Sie von uns eine Akkreditierungsurkunde und werden in die Liste akkreditierter Ausbildungen aufgenommen. Damit die Akkreditierung erhalten bleibt, ist es erforderlich, alle zwei Jahre erneut nachweisen, dass Ihr Ausbildungsgänge die Akkreditierungskriterien erfüllt.
Unsere Akkreditierungskriterien geben in verschiedener Hinsicht einen Rahmen vor. Die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte sind die Basis für die Qualität einer fundierten homöopathischen Ausbildung. Innerhalb dieses Rahmens haben Sie natürlich auch weiterhin individuellen Spielraum, wie Sie Ihren Unterricht gestalten, wie Sie den Stoff vermitteln, welche Schwerpunkte Sie setzen und welche Medien – online oder offline – Sie verwenden. Methodische Vielfalt und Weiterentwicklung ist möglich und erwünscht.
Uns ist bewusst, dass Begriffe wie "Voraussetzungen", "Qualitätskriterien" oder "Nachweis" nicht bei allen nur positive Gefühle auslösen. Wir hoffen aber dennoch, dass Sie Lust an mehr Qualität, am gemeinsamen Reflektieren und Verbessern und natürlich an fähigen, erfolgreichen Absolvent*innen Ihrer Ausbildung bekommen, sodass wir gemeinsam wachsen, unsere Patient*innen immer erfolgreicher behandeln und den Stand der Homöopathie verbessern können!
Kriterien für die Akkreditierung
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Akkreditierungskriterien der SHZ. Wir unterscheiden dabei zwei Typen von Ausbildungen: Bei Typ A findet die Ausbildung vorwiegend in unmittelbarem (synchronem) Kontakt zwischen Lehrenden und Lernenden statt, sei es in Präsenz vor Ort, als Live-Online-Veranstaltung oder als Hybrid-Veranstaltung. Bei Ausbildungen von Typ B überwiegt der sogenannte asynchrone Unterricht, in dem die Lektionen per Skript, Video, Lernsoftware oder andere Medien vermittelt werden. Bei beiden Typen können synchrone und asynchrone Anteile bis zu bestimmten Grenzen flexibel eingesetzt werden, damit Sie als Schul- oder Ausbildungsleiter*in ausreichend Spielraum haben.
Sie werden sehen: Uns geht es bei dabei nicht allein um die formale Einhaltung von Qualitätskriterien. Uns geht es um gelebtes Bewusstsein für guten Unterricht, Klarheit, Fairness und um Lust an einer starken Gemeinschaft, die ein wichtiges Ziel hat: die Homöopathie zu stärken!
Ausbildungen Typ A |
Ausbildungen Typ B |
Ausbildungsumfang in UE (Unterrichtseinheit á 45 Minuten) | Insgesamt mind. 1800 UE |
Anteile der Unterrichtsarten |
mind. 550 UE Unterricht überwiegend in unmittelbarem Kontakt (synchron), davon bis zu 30% schulgesteuerte, asynchrone Wissensvermittlung
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mind. 160 UE Unterricht in unmittelbarem Kontakt (synchron; inklusive praktischer Ausbildungsteile) mind. 390 UE schulgesteuerte, asynchrone Wissensvermittlung* mind. 1.250 UE selbstgesteuertes Lernen *Bitte beachten Sie, dass laut FernUSG ab einem Anteil von über 50% asynchroner Wissensvermittlung eine Zulassung durch die ZfU erforderlich werden kann. |
Qualifikation der Dozent*innen | mind. 60 % des synchronen Unterrichtsanteils werden von SHZ-zertifizierten Dozent*innen gehalten |
Ausbildungsinhalte | Vermittlung von Inhalten gemäß des Curriculums der SHZ, siehe SHZ-Ausbildungsinhalte und -Lernziele |
Ausbildungsmethodik | Keine besonderen Nachweise erforderlich | Ausführliche Darstellung des methodisch-didaktischen Konzepts |
SHZ-Leitlinien |
Verpflichtung zur (individuellen) Umsetzung der "Leitlinie für akkreditierte Ausbildungsgänge" (siehe Akkreditierungsantrag) zu
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Peer Assessment | Freiwillige Teilnahme an wiederkehrenden Peer Assessments, also an kollegialen Beratungen unter Schul- und Ausbildungsleiter*innen zur Qualitätsverbesserung in individuell wählbaren Bereichen. Die SHZ stellt dafür eine umfassende Anleitung zur Verfügung. |
Gemeinschaft | Mind. im 4-jährigen Turnus Teilnahme an der Schulleiter- und Dozentenkonferenz der SHZ |
Ethik | Anerkennung und Einhaltung der Ethik-Richtlinien der SHZ (siehe Akkreditierungsantrag, Anhang 1 „Ethik in Aus- und Weiterbildung“) |
Sensibilität bzgl. Laienkursen | Verpflichtung zum sensiblen Umgang mit Laien-Homöopathiekursen, das heißt v.a.: Aktives Hinweisen auf die Grenzen homöopathischer Selbstbehandlung oder Verzicht auf das Anbieten von Laienkursen; weitere Details siehe Akkreditierungsantrag, Verpflichtungserklärung Punkt 11. |
Transparenz |
Die Ausbildungsleiter*innen verpflichten sich zur Einhaltung bestimmter Transparenz-Kriterien: Lernende bekommen auf Anfrage Einsicht in Ausbildungsinhalte und Lernziele der SHZ. Die Lernenden bekommen die Materia medica-Lernhilfen der SHZ ausgehändigt. Beauftragte der SHZ dürfen nach Anmeldung am Unterricht teilnehmen. |
Gebühren
Die Gebühren für die Akkreditierung können Sie im Antragsformular zur Akkreditierung einsehen. Mit diesen Gebühren, auch mit jenen für Verlängerung der Akkreditierung, finanzieren wir neben den Überprüfungs- und Verwaltungskosten vor allem die Weiterentwicklung unserer Qualitätskonzepte sowie Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für das Zertifikat und für akkreditierte Ausbildungen.
Antrag auf Akkreditierung Ihres homöopathischen Ausbildungsganges
Wenn Sie sich für eine Akkreditierung Ihres Homöopathie-Ausbildungsganges interessieren, können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden. Sie können dann die Akkreditierung und alle Fragen, die Sie dazu haben, in Ruhe besprechen.
Wenn Sie sich schon zu einer Akkreditierung Ihres Ausbildungsganges entschlossen haben, bitten wir Sie, das für Ihre Unterrichtsform passende Antragsformular zur Akkreditierung (Typ A für vorwiegend synchronen und Typ B für vorwiegend asynchronen Unterricht, siehe unten) vollständig ausgefüllt und mit folgenden Unterlagen an uns zu senden:
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Lehrplan mit Inhalten, Themenzuordnungen mit Anzahl der UE (einen Muster-Lehrplan finden Sie im Anhang des Antragsformulars)
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Anlage A1 für Typ A-Ausbildungen oder Anlage A2 für Typ B-Ausbildungen zur Darstellung Ihres methodisch-didaktischen Konzepts
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Aktuelle Liste der Dozent*innen (siehe ebenfalls Muster-Lehrplan im Anhang des Antragsformulars)
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Muster eines aktuell gültigen Ausbildungsvertrags
Antragsformular zur Akkreditierung von Typ A-Ausbildungsgängen (vorwiegend synchroner Unterricht)
Anlage A1: Methodisch-didaktisches Konzept für Typ A-Ausbildungen
Antragsformular zur Akkreditierung von Typ B-Ausbildungsgängen (vorwiegend asynchroner Unterricht)
Anlage A2: Methodisch-didaktisches Konzept für Typ B-Ausbildungen