SHZ-zertifizierte Dozent*innen und Supervisor*innen bilden neben der Zertifizierung von Therapeut*innen und der Akkreditierung von homöopathischen Ausbildungen die dritte Säule unseres Qualitätsförderungssystems. Der Grund dafür ist simpel: Keine gute Praxis ohne fundierte Ausbildung, keine fundierte Ausbildung ohne gute Dozent*innen und Supervisor*innen.
Wir legen Wert darauf, dass unsere zertifizierten Dozent*innen und Supervisor*innen nicht nur im Bereich der Lehre und der Supervision Kompetenz zeigen, sondern auch qualifizierte und erfahrene Homöopathie-Praktiker*innen sind. Daher ist einerseits das Therapeuten-Zertifikat Voraussetzung, andererseits eine Praxiserfahrung von mindestens 5 Jahren (Dozent*innen) bzw. 8 Jahren (Supervisor*innen).
Anforderungskriterien an SHZ-zertifizierte Dozent*innen und Supervisor*innen
Darüber hinaus gelten für die Zertifizierung von Dozent*innen folgende Anforderungen:
- mindestens 30 UE Aus- oder Fortbildung zu Themen entsprechend der Fortbildungskriterien der SHZ für Dozent*innen. Ersatzweise: Nachweis einer pädagogisch-didaktischen Ausbildung z.B. als Lehrer*in, Kommunikationstrainer*in, pädagogische Fortbildung im betrieblichen, sozialen oder Studienumfeld, Moderator*in o.ä.
- mindestens 200 UE Erfahrung in der Erwachsenenbildung (auch homöopathiefremd)
– als Dozent*in
– als Leiter*in von Arbeitskreisen und Lehrgruppen
– mit Moderations- und Trainingstätigkeiten
Für die Zertifizierung als Supervisor*in gelten folgende Kriterien:
- mindestens 15 UE eigene Supervisionserfahrung (Einzel- und/oder Gruppensupervision) als Supervisand*in. Ersatzweise: Mindestens 40 UE Einzelselbsterfahrung/Einzelreflexion. Anerkannt werden dazu folgende Tätigkeiten:
– eigene Teilnahme an Supervisionen, Coaching (auch in homöopathiefremden Gebieten)
– Einzeltherapie-Erfahrung mit eigenem Selbstreflexionsprozess - mindestens 30 UE Aus- oder Fortbildung zu Themen entsprechend der Fortbildungskriterien der SHZ für Supervisor*innen. Ersatzweise: Nachweis einer therapeutischen/supervisorischen Ausbildung, z.B. Psycholog*in, Supervisor*in nach DSGV o.ä., ärztliche Psychotherapeut*in, Pädagog*in etc.
- mindestens 50 UE Erfahrung als Supervisor*in in Gruppen- und/oder Einzelsupervision (auch in homöopathiefremden Gebieten). Anerkannt werden folgende Tätigkeiten:
– Supervision in Arbeits- und Betriebszusammenhängen
– Supervision in anderen medizinischen Berufen
– Supervision von Homöopathie (z.B. Ambulatorium, Lehrpraxis) - mind. 100 UE Leitung von Gruppen (auch in homöopathiefremden Gebieten).
Anerkannt wird:
– Moderationstätigkeit
– Leitung einer Lehrpraxis
– Leitung von therapeutischen Gruppen
– Ersatzweise: zusätzliche 50 UE Erfahrung als Supervisor*in
Ähnlich wie bei der Therapeuten-Zertifizierung, ist auch für den Erhalt des Zertifikats für Dozent*innen und Supervisor*innen alle zwei Jahre die Einreichung entsprechender Fortbildungsnachweise erforderlich, um das Zertifikat zu verlängern.
Antrag auf Zertifizierung als Dozent*in oder Supervisor*in
Wenn Sie sich als Dozent*in oder Supervisor*in bei der SHZ zertifizieren lassen wollen, dann bitten wir Sie, uns den folgenden Bewerbungsbogen ausgefüllt zuzusenden und alle nötigen Unterlagen und Nachweise in Kopie beizulegen. In diesem Antrag finden Sie alle Angaben, welche Unterlagen erforderlich sind, sowie Informationen zu den anfallenden Gebühren für die Zertifizierung.
Bitte achten Sie darauf, den Antrag vollständig auszufüllen. Bei Unklarheiten können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.