Ähnlich wie bei Therapeut*innen ist uns wichtig, dass Sie auch als Dozent*in oder Supervisor*in Ihre Kompetenz pflegen und sich weiterentwickeln. Deswegen gilt auch das Zertifikat für Dozent*innen und für Supervisor*innen jeweils nur zwei Jahre. Wenn Sie das Zertifikat danach weiterhin führen möchten, ist dazu eine Zertifikatsverlängerung nötig. Wie bei der Verlängerung der Zertifikate für Therapeut*innen auch, werden dazu zwei Dinge benötigt: Die Erneuerung Ihrer Selbstverpflichtung und der Nachweis darüber, dass Sie Fortbildungen in ausreichendem Umfang absolviert haben.
Erneuerung Ihrer Selbstverpflichtung
Zur Verlängerung Ihres Zertifikats ist es nötig, dass Sie sich als Dozent*in bzw. Supervisor*in erneut dazu verpflichten, auch in Ihrer therapeutischen Arbeit die Qualitätskriterien der SHZ zu erfüllen. Sie können die Kriterien im aktuellen Antrag auf Verlängerung des SHZ-Zertifikats für homöopathisch praktizierende Therapeut*innen nachlesen.
Nachweis Ihrer Fortbildungen
Sowohl für Dozent*innen als auch für Supervisor*innen gilt jeweils eine Fortbildungspflicht von 4 Unterrichtseinheiten (UE) pro Jahr, also 8 UE im Zweijahreszeitraum. Die Fortbildungsthemen können aus den Bereichen Pädagogik, Didaktik, Methodik, Supervision, Psychologie und Psychotherapie kommen. Praxismanagement-Seminare, reine Videoseminare sowie Seminare zu Entspannungs- und Meditationstechniken können wir leider nicht anerkennen. Eine etwas detailliertere Liste von Fortbildungsinhalten, die zur Anerkennung geeignet sind, finden Sie im Verlängerungsantrags für die Zertifizierung von Dozent*innen und Supervisor*innen.
Ihre absolvierten Fortbildungen als Dozent*innen und Supervisor*innen rechnen wir Ihnen auch auf Ihre homöopathische Fortbildungspflicht (30 UE pro Jahr) als Therapeut*in an. Wohlgemerkt: nur auf die homöopathische Fortbildungspflicht! Die klinischen Fortbildungen müssen in vollem Umfang absolviert werden (8 UE pro Jahr).
Ähnlich wie bei der Zertifizierung von Therapeut*innen gibt es einige Sonderregeln:
- Bei "Übererfüllung" Ihrer Fortbildungspflicht können Sie Fortbildungen auf die nächsten zwei Folgejahre übertragen.
- Dementsprechend können Sie bei einer "Untererfüllung" die fehlenden Fortbildungen innerhalb des nächsten Zweijahreszeitraums nachholen.
- Ab einem Alter von 65 Jahren können Sie von der Fortbildungspflicht entbunden werden. Für die Zertifikatsverlängerung benötigen wir aber dennoch das entsprechende Antragsformular von Ihnen.
Den Nachweis für Ihre Fortbildungen erbringen Sie bitte über unser Antragsformular. Dort finden Sie auch weitere Details.
Noch eine Bitte von unserer Geschäftsstelle: Achten Sie bitte darauf, dass Sie das Formular vollständig ausfüllen und alle nötigen Fortbildungsnachweise beilegen. Es kommt immer wieder vor, dass Formularfelder nicht ausgefüllt sind und Unterschriften oder Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungen fehlen. Wir sind sehr gerne mit Ihnen in Kontakt – aber lieber auf ein nettes Gespräch als zum Einholen fehlender Formalien!
Antrag auf Verlängerung des Homöopathie-Zertifikats für Dozent*innen und Supervisor*innen