Wie verläuft eine homöopathische Behandlung?
"Ganzheitlichkeit" ist zum werbewirksamen Modewort geworden – doch für die Homöopathie ist dieses Wort tatsächlich zutreffend: Homöopathie ist eine ganzheitliche Therapieform. Das bedeutet konkret, dass nicht nur die aktuellen Symptome der Krankheit zählen, sondern auch die gesamte Krankengeschichte eines Menschen, seine Krankheitsneigungen, wiederkehrende Reaktionsmuster sowie die gesamte Disposition von Bedeutung sein können. Auch das Lebensumfeld, also die Situation in Beziehung, Familie und Arbeit, die Ernährung, Umweltbelastungen usw. – all dies hat Auswirkungen auf die Gesundheit und ist daher vor allem für die Behandlung chronischer Erkrankungen bedeutsam.
Erstgespräch: Deshalb beginnt eine homöopathische Behandlung mit einem umfassenden Erstgespräch (Erstanamnese), in dem die Therapeut*in all dies erfragt und, je nach Krankheit, eine körperliche Untersuchung durchführt. Dies dauert insgesamt zwischen 1,5 und 3 Stunden, in manchen Fällen auch länger.
Analyse und Verschreibung: Aufgrund der aus diesem Erstgespräch gewonnenen Informationen wählt die Therapeut*in nach dem Ähnlichkeitsprinzip ein Arzneimittel aus. Es geht dabei nicht darum, für Diagnose X das Arzneimittel Y zu verabreichen – das hätte nichts mit echter Homöopathie zu tun. Sondern es geht darum, möglichst genau zu erfassen, unter welchen Beschwerden die Patient*in leidet (Pathologie), und wie die individuellen Reaktionsweisen der Patient*in aussehen (Individualität), um für diese Gesamtheit ein individuell passendes Arzneimittel zu finden. Dies ist ein komplexer Vorgang, der viel Wissen und Erfahrung seitens der Therapeut*in erfordert. Homöopathie ist insofern das Gegenteil einer standardisierten Medizin: eine hochgradig individualisierte und personalisierte Therapieform, die viel Wissen, Zeit und das intensive Gespräch mit den Patient*innen erfordert.
Das Arzneimittel wird schließlich in Form von Globuli oder Tropfen als Einmalgabe oder zur wiederholten Einnahme verschrieben, je nach Art der Krankheit.
Folgegespräch und Verlaufsbeurteilung: Meist nach einigen Wochen findet ein Folgetermin statt, in dem die Therapeut*in gemeinsam mit der Patient*in bespricht, in welche Richtung sich die Beschwerden entwickelt haben: Wie hat der Organismus reagiert? Haben sich die Symptome gebessert oder verschlechtert? Sind Symptome verschwunden oder neue aufgetreten? Wie hat sich das Allgemeinbefinden und die zur Verfügung stehende Energie entwickelt? Aus all dem ergibt sich eine Verlaufsbeurteilung, aufgrund derer die Therapeut*in entscheidet, ob das Arzneimittel passend war, ob man noch abwarten sollte, eine Wiederholung des Arzneimittels erforderlich ist, oder ob ein neues Arzneimittel verschrieben werden muss.
Was kann homöopathisch behandelt werden?
Noch bis ins späte 19. Jahrhundert wurden schwere Infektionskrankheiten wie Typhus und Cholera erfolgreich mit Homöopathie behandelt. Die Überlebensraten von Homöopathie-Patient*innen war um ein Vielfaches höher als die der anderen Kranken. Damals gab es noch keine Antibiotika, die Homöopathie war die aussichtsreichste Behandlungsmethode.
Heute werden mit Homöopathie vor allem chronische Krankheiten, aber auch akute Erkrankungen behandelt.
Das Anwendungsspektrum der Homöopathie ist weit gefächert. Das wirft natürlich auch die Frage nach den Grenzen der Homöopathie auf.Grenzen homöopathischer Behandlung
Bei weit fortgeschrittenen Gewebeschäden wie Leberzirrhose oder Gelenksverformungen durch rheumatoide Arthritis ist auch unter homöopathischer Behandlung keine Erneuerung des zerstörten Gewebes zu erwarten. Allerdings kann der weitere Krankheitsverlauf oft positiv beeinflusst werden.
Auch bei Verletzungen und anderen Zuständen, die einen chirurgischen Eingriff nötig machen, hat die Homöopathie Grenzen. Sie kann aber nach dem Eingriff den Heilungsverlauf unterstützen.
Generell gilt, dass auch unter homöopathischer Behandlung notwendige Maßnahmen der konventionellen Medizin nicht unterlassen werden sollten, da diese in kritischen Situationen und bei schweren Krankheiten lebensrettend sein können. SHZ-zertifizierte Therapeut*innen kennen ihre Grenzen und
machen Patient*innen auf notwendige andere Therapien aufmerksam.
Zusammenspiel mit anderen Therapieformen
Die Homöopathie lässt sich komplementärmedizinisch, also ergänzend zur schulmedizinischen Therapie, einsetzen. Wichtig ist, dass Patient*innen ihre Therapeut*in über die schulmedizinische Behandlung informieren, damit Nebenwirkungen und andere Effekte der konventionellen Medikamente berücksichtigt werden können. Viele dieser Medikamente, z.B. Cortison, unterdrücken die ursprünglichen Symptome, sodass es schwieriger sein kann, die Wirkung des verordneten homöopathischen Arzneimittels zu bewerten.
Problematischer kann es sein, wenn neben der Homöopathie noch andere Naturheilverfahren eingesetzt werden: Manche Verfahren können sich gegenseitig stören – nicht immer und in allen Fällen, aber das Risiko besteht. Erfahrungsgemäß stellt sich ein Behandlungserfolg am ehesten dann ein, wenn die homöopathische Behandlung für sich alleine steht.
Wer darf behandeln?
In Deutschland gibt es zwei Berufsgruppen, die die Homöopathie beruflich ausüben dürfen: Heilpraktiker*innen und Ärzt*innen.
Allerdings regelt der Gesetzgeber für Heilpraktiker*innen nicht, wie eine Ausbildung zur Homöopathie aussehen muss, sodass es hier große qualitative Unterschiede gibt. Aus diesem Grund wurde die Stiftung Homöopathie-Zertifikat (SHZ) gegründet. Sie entwickelte ein umfassendes System zur Qualitätssicherung mit Vorgaben für hochwertige Homöopathie-Ausbildungen, prüft Heilpraktiker*innen und Ärzt*innen und vergibt bei Einhaltung der Qualitätskriterien Zertifikate.
Wie erkennt man SHZ-zertifizierte Therapeut*innen?
Therapeut*innen, die den Qualitätskriterien der SHZ entsprechen und nach Überprüfung das SHZ-Zertifikat erhalten haben, weisen das SHZ-Siegel auf ihrer Website und in Schriftstücken.
SHZ-zertifizierte Therapeut*innen finden Sie in unserer Therapeutenliste.
Selbstbehandlung
Grundsätzlich ist die Homöopathie auch zur Selbstbehandlung geeignet. Bei harmlosen akuten Beschwerden und kleinen Verletzungen ist dies ein Ausdruck von selbstverantwortlichem Handeln und Fürsorge für die eigene Gesundheit. Allerdings beobachten wir immer wieder einen allzu sorglosen Umgang mit der Homöopathie.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Verzögern Sie durch eine (erfolglose) Selbstbehandlung nicht medizinisch notwendige Therapien!
- Nehmen Sie homöopathische Arzneimittel nicht über einen längeren Zeitraum ein! Dies kann zu unerwünschten Wirkungen führen. Bedenken Sie: Auch Homöopathika sind Arzneimittel! Im Zweifelsfall halten Sie bitte Rücksprache mit einer qualifizierten Therapeut*in.
- Verwenden Sie Tiefpotenzen, vermeiden Sie Potenzen ab C30!
Bei allen Beschwerden, die über Bagatellerkrankungen hinausgehen, sollten Sie in jedem Fall eine dafür ausgebildete Heilpraktiker*in oder Ärzt*in in Anspruch nehmen.
Für weitere Details zum Umgang mit homöopathischen Selbstbehandlungen und ihren Risiken verweisen wir auf die Stellungnahme des Anwenderbündnisses zum Erhalt homöopathischer Arzneimittel (AEHA).
Kosten einer homöopathischen Behandlung
Laut einiger Studien ist Homöopathie eine der kostengünstigsten Behandlungen. Eine Kostenerstattung hängt jedoch von der Art Ihrer Krankenversicherung ab:
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die homöopathische Behandlung durch Heilpraktiker*innen in der Regel nicht. Prüfen Sie gegebenenfalls, ob für Sie eine private Zusatzversicherung in Frage kommt.
- Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag.
- Beihilfeberechtigte bekommen homöopathische Behandlungen in der Regel im Rahmen der Beihilfeverordnung erstattet.
Bitte klären Sie daher in jedem Fall vor einer Behandlung, in welchem Rahmen Ihre Krankenversicherung die Kosten für die homöopathische Behandlung übernimmt.
Sie suchen eine SHZ-zertifizierte Therapeut*in? Mit unserer Therapeutensuche finden Sie eine SHZ-zertifizierte Heilpraktiker*in oder Ärzt*in in Ihrer Nähe.