Welche Fortbildungsarten erkennt die SHZ an?

Ein SHZ-Zertifikat für Therapeut*innen ist für zwei Jahre gültig. Um Ihr Zertifikat über diesen Zeitraum hinaus zu erhalten, ist eine Zertifikatsverlängerung nötig, für die Sie 60 UE homöopathische und 16 UE klinische Fortbildungen nachweisen. Gelegentlich erreichen uns dazu Fragen: Welche Fortbildungen erkennt die SHZ an? Gilt auch die Teilnahme an Online-Kongressen als Fortbildung? Und was gilt als homöopathische Fortbildung, was als klinische?

Diese Fragen wollen wir hier beantworten.


Grundlegende Voraussetzungen

Zuallererst gilt: Es muss sich dabei natürlich um Fachfortbildungen handeln, nicht um Seminare für Laien oder Vorträge für die Allgemeinheit. Die Fortbildungen müssen sich also an Fachpublikum richten.

Für die absolvierte Fortbildung muss eine Teilnahmebescheinigung in Kopie eingereicht werden, die die folgenden Angaben enthält:

  • den Titel der Fortbildung;
  • das Datum der Fortbildung;
  • eine Themenübersicht und/oder Lernziele;
  • die Anzahl der UE bzw. CME-Punkte (1 UE entspricht 1 CME-Punkt (Continuing Medical Education = Punkte für ärztliche Fortbildung = 45 Minuten);
  • die Unterschrift der Seminarveranstalter*in und/oder der Dozent*in;
  • die Berufsbezeichnung der Dozent*in;


Wie sieht es mit Online-Fortbildungen aus?

Seit einigen Jahren erleben Online-Fortbildungsformate einen regelrechten Boom. Ein großer Vorteil für die Teilnehmer*innen von Online-Fortbildungen ist die Möglichkeit, auch an örtlich weit entfernten Veranstaltungen ohne Reise- und Übernachtungsaufwand teilnehmen zu können. Ein Nachteil ist das fehlende Seminar-Flair und die wesentlich weniger intensive Verbindung mit den anwesenden Kolleg*innen. Doch die Erfahrung zeigt, dass der Lerneffekt in Online-Fortbildungen bei entsprechen guter didaktischer Konzeption mindestens das Niveau von reinen Präsenz-Veranstaltungen erreichen kann. Daher erkennt die SHZ Online-Fortbildungen grundsätzlich an.

WICHTIG: Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die eine Online-Fortbildung erfüllen muss, damit die Anerkennung möglich ist.

Die wichtigste Voraussetzung ist natürlich wieder, dass es sich um eine Fachfortbildung handelt. Gerade Online-Gesundheitskongresse wenden sich oft primär an ein Laienpublikum, weshalb aufgrund des zu niedrigen fachlichen Niveaus eine Anerkennung schwierig sein kann.

Ähnlich wichtig ist, dass der Veranstalter Ihre Teilnahme nachweisen muss. Das klingt einfacher als es ist: Wie kann man z.B. nachweisen, dass Sie die (vorher aufgezeichneten) Videos eines Online-Kongresses tatsächlich angesehen haben? Die reine Buchung der Veranstaltung kann ja nicht als Nachweis ausreichen, denn das wäre gleichbedeutend mit einem Fachbuch, das man kauft, aber dann vielleicht doch nicht liest; oder mit einer Seminar-DVD, die man kauft, aber dann doch nicht anschaut.

Wie also erfolgt der Nachweis?

Das hängt von der Art der Online-Fortbildung ab. Im Wesentlichen sind dies drei Arten:

1. Live-Veranstaltungen (z.B. Live-Online-Kongresse, Webinare, Online-Supervisionsgruppen)

Hierbei müssen wir große von kleinen Veranstaltungen unterscheiden.

a) Große Live-Veranstaltungen, z.B. gestreamte Live-Online-Kongresse: Die Teilnehmer*innen können meist nur zuschauen bzw. zuhören, in manchen Fällen per Chat einzelne Fragen stellen. Der Veranstalter hat aber üblicherweise keine Möglichkeit, die durchgängige Teilnahme Einzelner nachzuweisen. Darum ist eine Anerkennung hier in der Regel leider nicht möglich.

b) Live-Veranstaltungen im kleinen Rahmen, z.B. Online-Supervisionsgruppen: Die Leiter*in oder die Assistenz haben alle Teilnehmer*innen im Blick und können so - ergänzend zu den Log-Daten - die Teilnahme bestätigen. Darüber hinaus ist es für die Teilnehmer*innen möglich, Fragen zu stellen, d.h. es ist ein unmittelbarer Dialog möglich. Diese Veranstaltungen erkennt die SHZ in der Regel an.


2. Video-Aufzeichnungen (Video-Seminare, oft auch Online-Kongresse)

Während des Ansehens von Videoaufzeichnungen gibt es naturgemäß keinen persönlichen Kontakt zwischen Leiter*in und Teilnehmer*innen. Die Teilnehmenden können lediglich das Video "konsumieren", aber nicht direkt interagieren. Ein Nachweis, dass das Video durchgehend angesehen wurde, erfolgt in der Regel über View-Tracking (d.h. das Eingeben von Codes, die gelegentlich eingespielt werden) oder über eine Abschlussprüfung, in der der gelehrte Stoff abgefragt wird. Bitte erkundigen Sie sich bei den Veranstaltern, ob und wie der Nachweis erfolgt! Gerade Online-Kongresse bieten nicht immer valide Teilnahmenachweise, sodass dann eine Anerkennung durch die SHZ gefährdet ist!

3. Online verfügbare Unterrichtsmaterialien z.B. schriftlicher Art oder als MP3 zum Download

Downloads von schriftlichen Materialien oder von Seminarmitschnitten ohne Teilnahmenachweise entsprechen dem Kauf eines Buches oder einer Seminar-CD/DVD und können von uns leider nicht anerkannt werden. 

Teilnahmenachweise sind hier aber grundsätzlich möglich und können auf verschiedene Arten erfolgen, z.B.:

  • durch Aktivität in einem begleitenden Forum;
  • durch Teilnahme an begleitenden Videokonferenzen;
  • durch einen Abschlusstest mit Rückmeldung an den Veranstalter;
  • durch gesteuerte und dokumentierte Lektionen;

Eine Aufzeichnung der Logdaten ist notwendig.

Eine Anerkennung durch die SHZ kann je nach Aktivitätsgrad erfolgen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu beim Anbieter!


Was erkennt die SHZ als homöopathische Fortbildung an?

Homöopathie-Fortbildungen müssen - selbstverständlich! - einen Bezug zur homöopathischen Therapie haben. Deswegen erkennen wir in der Regel Fortbildungen zu folgenden Themen an:

  • Anamneseführung
  • Fallanalyse
  • Repertorisation
  • Mittelwahl
  • Materia Medica
  • Fallmanagement
  • Fragen der Dosierung
  • Behandlungsstörungen (Antidotierung, Heilungshindernisse etc.)
  • Patientenführung (inkl. Falldokumentation, Ethik, beziehungsorientierte Supervision etc.)
  • Gesprächsführung (z.B. Therapeutische Kommunikation, Gewaltfreie Kommunikation, Umgang mit schwierigen Patienten)
  • Einweisungen in die Handhabung von Arbeitsmitteln (z.B. Schulungen zur Repertorisierungs-Software)
  • Homöopathiegeschichte
  • Homöopathieforschung

Von der Anerkennung ausgeschlossen sind Veranstaltungen, die nicht auf den therapeutischen oder homöopathischen Aspekt abzielen, z.B. Aufstellungen und Meditationen.


Was gilt als klinische Fortbildung?

Die SHZ erkennt Fortbildungen als klinische Fortbildung an, wenn darin Inhalte zu folgenden Themen vermittelt werden:

  • Medizinische Grundlagen wie Anatomie, Physiologie, Pathologie
  • Weiterführende Fortbildungen in den Fachbereichen Innere Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Pathologie, Pharmakologie, Mikrobiologie, Hygiene, öffentliches Gesundheitswesen und Sozialmedizin, Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Notfall- und Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Dermato-Venerologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Klinische Chemie, Neurologie, Orthopädie, Psychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Rechtsmedizin, Urologie
  • Untersuchungsmethoden und Diagnostik
  • Prävention
  • Impfung
  • Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen

Darüber hinaus erkennt die SHZ auch Weiterbildungen zu anderen Therapierichtungen als klinische Fortbildung an, wenn sie medizinische Fragestellungen behandeln. Insbesondere sind dies Therapieformen wie die Feldenkrais-Methode, Hyperthermie, Osteopathie, physikalische Therapie, Umweltmedizin und andere, sofern sie im Hufeland-Leistungsverzeichnis gelistet sind.

Wir bekommen hin und wieder die Rückmeldung, dass sich einige zertifizierte Therapeuten damit schwer tun, genügend passende klinische Fortbildungen zu finden. Zur Anregung können wir hier auf das umfangreiche Angebot an klinischen Fortbildungen auf großen Online-Plattformen wie z.B. Coursera verweisen. Achten Sie aber bitte unbedingt auf korrekte Teilnahmenachweise, siehe dazu unsere Anmerkungen oben!

Nicht anerkannt werden Fortbildungen zum Thema Praxis-Management, die sich auf Finanz- und Erfolgsthemen beziehen, z.B. Seminare zu Honorar-Abrechnung, Buchhaltung, Aufbau von Netzwerken, Berufspolitik, Geschäftsplanung, Marketing, Umgang mit Social Media, Web-Design und SEO. Selbstverständlich sind diese Themen für eine professionelle und erfolgreiche Praxis wichtig und wir empfehlen daher dringend, sich in diesen Bereichen zu weiterzubilden! Doch im Sinne einer fachlich-therapeutischen Weiterentwicklung und einer öffentlichen Anerkennung der Kompetenz von Homöopath*innen halten wir es für essenziell, sich bei den Fortbildungsnachweisen für das SHZ-Zertifikat auf die fachlich-therapeutischen Themen zu konzentrieren.


Welche Fortbildungs- und Weiterentwicklungsformate erkennt die SHZ an?

Themen können in verschiedenen Formaten vermittelt oder erarbeitet werden. Viele denken bei "Fortbildung" nur an Seminare. Doch es gibt viel mehr Möglichkeiten, sich fachlich weiterzuentwickeln! Die folgenden Formate erkennen wir in der Regel an:

  • Seminare
  • Kongresse
  • Workshops und Trainings
  • Arbeitskreise, wenn sie von zertifizierten Dozent*innen veranstaltet und bescheinigt werden
  • Intervision (also kollegiale Beratung unter Kolleg*innen ähnlichen Wissensniveaus, ohne Leitung), wenn eine ausführliche Dokumentation vorliegt (Themen, Methodik, Teilnehmer*in, Kernergebnisse). Sie können dazu dieses Formblatt zur Intervisions-Dokumentation verwenden.
  • Einzel- und Gruppen-Supervision
  • Konsile
  • Fach-Publikationenen, also die Veröffentlichung von Artikeln, Büchern oder Software für Fachpublikum. Die Prüfung erfolgt in einem Review-Verfahren, die Voraussetzungen für die Anerkennung bitte bei der SHZ-Geschäftsstelle anfordern
  • Teilnahme am WissHom-Forschungsprojekt „Empirium“. Es werden bis zu 3 UE à 45 Minuten für 3 Fälle pro Quartal anerkannt. Weitere Informationen finden Sie unter www.falldokumentation.de.
  • Für die klinische Fortbildung gibt es die Möglichkeit, an interaktiven Fortbildungen der DHZ (Deutsche Heilpraktiker Zeitschrift) teilzunehmen. Es werden max. 4 UE pro Jahr anerkannt.

Ein Teil dieser Formate kann sowohl in Präsenz vor Ort als auch online durchgeführt werden. Zur Anerkennung von Online-Fortbildungen lesen Sie bitte unsere entsprechenden Anmerkungen weiter oben.

Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg beim Lernen, Wachsen und Weiterentwickeln!