Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus 5-9 Mitgliedern. Der erste Stiftungsrat wurde von den Gründer*innen der SHZ berufen, seitdem ergänzt sich der Stiftungsrat durch Zuwahl selbst. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre. Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte eine*n Vorsitzende*n und eine*n Stellvertreter*in.
Die Qualitätskonferenz kann innerhalb eines Monates gegen die Wahl bzw. die Zuwahl von Mitgliedern des Stiftungsrates Einspruch erheben.
Dies sind die wichtigsten Aufgaben des Stiftungsrates:
- Überwachung der Statuten und Einhaltung des Stiftungszweckes.
- Entscheidung über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
- Entscheidung über Satzungsänderungen.
- Beaufsichtigung von Vorstand und Qualitätskonferenz.
- Berufung und Abberufung der Mitglieder dieser beiden Stiftungsorgane.
- Genehmigung des Haushaltsplans.
- Feststellung des Jahresabschlusses.
- Entlastung des Vorstandes.
- Entscheidung über die Auflösung der Stiftung.
Prof. Dr. med. Jorgos Kavouras
Buchenstrasse 19
96123 Litzendorf-Pödeldorf
Tel. 09505 10 50
Mitglied im Stiftungsrat seit Januar 2021
Facharzt für Allgemeinmedizin, Homöopathie, Naturheilkunde, Ernährungsmedizin(KÄB) Diplomkneipp-Arzt. Professur für Integrative Medizin und Homöopathie von 2013-2019. Lehrtätigkeit Homöopathie seit 2001 (bis dato in 16 Ländern). Lehrtätigkeit an der Internationalen Akademie für Klassische Homöopathie (IACH) 2008-2017 gemeinsam mit Prof. George Vithoulkas
SHZ Zertifikat als Therapeut, Dozent und Supervisor seit 2007. Präsident der Gesellschaft für Pluralität im Gesundheitswesen. Gründungsvorsitzender des Fördervereins Forschungsstiftung Integrative Medizin e.V.. Gründungsorganisator der jährlichen Bamberger Kongresse für Integrative Medizin 2019