Für das Patientenwohl – Ethik in der Therapie und die Ethik-Kommission

Ethik klingt für viele abstrakt und vage. Was bedeutet Ethik für Patient*innen und Therapeut*innen wirklich? Geht es dabei nur um eine Formalie oder um schöne Worte?

Wir meinen: Nein! Ethik hat in der Medizin eine grundlegende Bedeutung für das Patientenwohl.

Ethik-Richtlinien und ethische Haltung

Grundsätzlich hat „Ethik“ zwei einander ergänzende und doch völlig unterschiedliche Seiten:

Die eine betrifft das von Therapeut*innen erwartete Verhalten, wie es die SHZ-Ethik-Richtlinie beschreibt. Die SHZ braucht eine Richtlinie mit klaren Maßgaben, da sie im Falle von Beschwerden von Patient*innen sonst nicht handlungsfähig wäre.

Die andere – und ungleich wichtigere Seite der Ethik – betrifft jedoch die innere Haltung eines Menschen. Vor dem „Verhalten“ einer Therapeutin oder eines Therapeuten (und überhaupt jedes Menschen) kommt dessen Bewusstsein und Selbstreflexion, seine Achtsamkeit und Fähigkeit zur Einfühlung, die Beweggründe des Handelns und die stete Priorität des Patientenwohls.

Aus der Haltung kommt das Handeln, nicht aus Regeln

Innere Haltung und Beweggründe prägen die Qualität des Handelns viel wirksamer, als Richtlinien alleine dies je tun könnten. Eine wohlgesonnene, warmherzige und achtsame homöopathische Heilpraktiker*in oder Ärzt*in, die sich der eigenen Grenzen bewusst ist und die Patient*innen auf Augenhöhe würdigt, wird auf ganz natürliche Weise ein Gefühl von Stimmigkeit und begründetem Vertrauen entstehen lassen.

Solche feineren Qualitäten eines Menschen gehen allerdings in hohem Grade aus dessen Individualität hervor. Sie lassen sich nicht vorschreiben. Von SHZ-zertifizierten Therapeut*innen können wir lediglich erwarten, dass sie sich selbst und das eigene Handeln reflektieren. Sie sollten bereit sein, sich auch mit eigenen blinden Flecken und Schattenseiten auseinanderzusetzen. Erst wenn ethisches Handeln aus einer ethischen Haltung hervorgeht, ist Ethik integraler Bestandteil einer professionellen homöopathischen Praxisführung.

Die SHZ fördert diese Bereiche durch eine geeignete kollegiale Kultur, durch Ethik-Pflichtunterricht in den akkreditierten Ausbildungen sowie durch Supervision.

Die Ethik-Richtlinie als konkrete Übereinkunft

Für einen wirksamen Patientenschutz muss die SHZ auch eine Ethik-Kommission als Ansprechpartner*in bereithalten, die auf Basis der SHZ-Ethik-Richtlinie objektiv aufzeigen kann, welche Handlungsweisen nach Übereinkunft der Fachkreise als ethisch unangemessen gelten. Diese Übereinkunft stellt ergänzend zur ethischen Haltung die andere, zweite Seite der Ethik dar.

Aus dieser Übereinkunft geht zugleich hervor, was als ethisches Fehlverhalten angesehen wird. So entstand die Ethik-Richtlinie der SHZ als Übereinkunft der beteiligten Fachkreise und als Arbeitsgrundlage der Ethik-Kommission der SHZ. Die Ethik-Kommission steht Patient*innen in Konfliktfällen sowie bei Verdacht auf ethisch unangebrachtes Verhalten als Ansprechpartner*in zur Verfügung.

Beispiele für ethisches (Be-)Handeln

Hier eine Reihe von Beispielen dazu, was die SHZ von professionellen und zertifizierten Therapeut*innen erwartet:

  • Patient*innen werden vor jeder körperlichen Untersuchung um ihre Einwilligung dazu gebeten.
  • Patient*innen werden (unter Berücksichtigung der Umstände) über die Art ihrer Erkrankung aufgeklärt.
  • In der Beratung von Patient*innen und in der Patientenführung wird weder Druck ausgeübt noch werden Ängste geschürt.
  • Eigentlich selbstverständlich und rechtlich geregelt, dennoch wichtig: Die Therapeut*in gibt keine Heilungsversprechen ab!
  • Ebenfalls selbstverständlich: Die Verschwiegenheitspflicht wird stets eingehalten.
  • Wenn eine Maßnahme notwendig ist, die die Therapeut*in nicht selbst durchführen kann, wird die Patient*in rechtzeitig und mit Nachdruck auf diese Notwendigkeit hingewiesen und an dafür kompetente Personen verwiesen.
  • Therapeut*innen kennen die Grenzen ihrer eigenen Fähigkeiten und lehnen Aufgaben ab, auf die sie nicht ausreichend vorbereitet sind oder die die Grenzen der homöopathischen Behandelbarkeit überschreiten.
  • Patient*innen werden niemals diskriminiert: nicht wegen ihrer Abstammung, Heimat oder Herkunft, ihres Geschlechts, einer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Glaubens oder wegen ihrer Individualität
  • Versuche der weltanschaulichen Beeinflussung werden unterlassen.

Den vollen Wortlaut finden Sie in der SHZ Ethik-Richtlinie.

Ihr Ansprechpartner: Die Ethik-Kommission der SHZ

Damit Patient*innen ihren homöopathisch arbeitenden Therapeut*innen vertrauen können, ist es wichtig, dass sich diese verantwortungsvoll und ethisch korrekt verhalten.

Was können nun Sie als Patient*in tun, wenn Ihre Therapeut*in sich ethisch fragwürdig verhalten hat?

Neben dem Rechtsweg, der natürlich allen Patient*innen offen steht, bietet die SHZ Patient*innen von SHZ-zertifizierten Therapeut*innen unkomplizierte Unterstützung an: Sie können sich an den Vorstand oder die Geschäftsstelle der SHZ wenden, entweder telefonisch oder, besser noch, schriftlich per E-Mail oder per Brief:

SHZ-Geschäftsstelle
Frauengraben 24
89073 Ulm
(0731) 407 722 77
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Was passiert dann?

  • Die SHZ-Geschäftsstelle oder der Vorstand können eine erste Beratung anbieten und vorsondieren, ob der vorgebrachte Sachverhalt im Zuständigkeitsbereich der Ethik-Kommission liegt.
  • Bei Bedarf wird der Kontakt zur Ethik-Kommission hergestellt und die eingehende Beschwerde oder Anfrage unverzüglich an diese weitergeleitet. Maßgebliches Ziel ist der Patient*innenschutz.
  • Die Ethik-Kommission besteht aus den Ethik-Beauftragten der SHZ-Qualitätskonferenz sowie des VKHD (Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.).
  • Die Ethik-Kommission prüft die Beschwerde auf mögliche Relevanz und stellt, wenn nötig, Rückfragen zur näheren Klärung des Sachverhalts.
  • Die Ethik-Kommission klärt das Einverständnis der Beschwerdeführer*in mit einem vollumfänglichen Beschwerdeverfahren, das dann nicht mehr anonym möglich ist: Der hier weiter geschilderte Ablauf ist nur durchführbar, wenn die Beschwerdeführer*in innerhalb des Verfahrens (natürlich nicht öffentlich) namentlich benannt wird. Ist dies nicht gewünscht, dann kann die Ethik-Kommission die Beschwerde zunächst nur als Information aufnehmen.
  • Die Therapeut*in, gegen die Beschwerde geführt wird, wird informiert. Sie bzw. er muss dazu innerhalb von 14 Tagen schriftlich Stellung nehmen.
  • Die Ethik-Kommission kann dann eine mündliche Verhandlung anberaumen.
  • Wird ein Verstoß gegen die Ethik-Richtlinien festgestellt, bekommt die Therapeut*in eine Verwarnung. Jeder weitere Verstoß kann die Verweigerung der Zertifikatsverlängerung zur Folge haben. In besonders schweren Fällen kann auch eine sofortige Aberkennung des SHZ-Zertifikats erfolgen.
  • Wenn möglich, wird eine außergerichtliche Lösung angestrebt. Die Ethik-Kommission kann aber auch über zivilrechtliche Schritte gegen die Therapeut*in informieren. Falls Schaden droht oder besteht oder Dritte gefährdet, kann sie auch die Behörden informieren oder Anzeige erstatten.
  • Bei schweren Verstößen können die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise der fehlbaren Therapeut*in auferlegt werden. Ethik ist ein Beitrag zu Patientenschutz und Patientenwohl.


Ethik ist ein Beitrag zu Patientenschutz und Patientenwohl

Die Ethik-Richtlinie der SHZ und die Möglichkeit der Beschwerde bei der Ethik-Kommission dient dem Schutz und Wohl der Patient*innen und dem Ansehen der Homöopathie. Neben dem Streben nach einer hohen Behandlungsqualität gehört dies zum umfangreichen Qualitätskonzept der SHZ. Denn für erfolgreiche Behandlungen reichen Wissen und Erfahrung alleine nicht aus – es braucht auch Vertrauen und Sicherheit.

Auf unseren Seiten finden Sie Informationen zur Homöopathie, zu homöopathischen Behandlungen, zu unseren Qualitätskriterien, zur Ethik-Kommission sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs).